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   BVerwG, 29.06.2007 - 4 BN 22.07   

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https://dejure.org/2007,18189
BVerwG, 29.06.2007 - 4 BN 22.07 (https://dejure.org/2007,18189)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2007 - 4 BN 22.07 (https://dejure.org/2007,18189)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 4 BN 22.07 (https://dejure.org/2007,18189)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler durch Nichteröffnung der mündlichen Verhandlung im Hinblick auf den nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz der Antragsteller; Verfahrensfehler durch Nichterhebung beantragter Beweise; Grundsätzliche Bedeutung im Falle einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 4 BN 22.07
    Nachgelassene oder wie hier nachgereichte Schriftsätze erzwingen jedoch nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschluss vom 05. November 2001 BVerwG 9 B 50.01 NVwZ-RR 2002, 217).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 4 BN 22.07
    Bei der Prüfung, ob der Vorinstanz ein Verfahrensfehler unterlaufen ist (hier: einem Beweisantrag fehlerhaft nicht Folge geleistet worden ist), ist von deren materiellrechtlicher Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (Senat, Beschluss vom 26. Mai 2005 BVerwG 4 B 31.05 stRspr, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 BVerwG 6 C 10.84 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 4 BN 22.07
    Zwar kann sich dieses Ermessen, etwa durch die Verpflichtung des Gerichts nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, oder durch die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, zu einer Rechtspflicht zur Wiedereröffnung verdichten (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1991 BVerwG 9 B 56.91 NVwZ-RR 1991, 588).
  • VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90

    Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 4 BN 22.07
    Zwar kann sich dieses Ermessen, etwa durch die Verpflichtung des Gerichts nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, oder durch die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, zu einer Rechtspflicht zur Wiedereröffnung verdichten (BVerwG, Beschluss vom 19. März 1991 BVerwG 9 B 56.91 NVwZ-RR 1991, 588).
  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 31.05

    Verletzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht und des Rechts auf rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 4 BN 22.07
    Bei der Prüfung, ob der Vorinstanz ein Verfahrensfehler unterlaufen ist (hier: einem Beweisantrag fehlerhaft nicht Folge geleistet worden ist), ist von deren materiellrechtlicher Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (Senat, Beschluss vom 26. Mai 2005 BVerwG 4 B 31.05 stRspr, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 BVerwG 6 C 10.84 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Nachgelassene oder nachgereichte Schriftsätze erzwingen nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2007 - 4 BN 22.07- juris Rn. 3 und vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19

    Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz;

    Nachgelassene Schriftsätze erzwingen nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001 - BVerwG 9 B 50.01 - NVwZ-RR 2002, 217; siehe auch Beschluss vom 29. Juni 2007 - 4 BN 22/07 -, juris).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 39.14

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität; Studiengang Medizin;

    Nachgelassene oder nachgereichte Schriftsätze erzwingen nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2007 - 4 BN 22.07 - juris Rn. 3 und vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 18).
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